Wir sind EU-Zertifiziert und warum brauchen wir diese?

Seit 2006 mit dem Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts wurde auch die Pflicht der EU Zulassung geregelt. Als Inverkehrbringer von Lebensmitteln mit tierischem Ursprung wird die Zulassung Pflicht, sobald mehr als ein Drittel der Produktion an andere Betriebsstätten abgegeben (in unserem Falle Unternehmen, Schulen und Kindergärten) wird.

Eine eindeutige und gewissenhafte Dokumentation, sowie die Umsetzung des geltenden Lebensmittelrechts und ein einwandfreier baulicher Zustand der Küche sind wichtige Voraussetzungen für die EU-Zulassung.

Wir sind sehr stolz diese strenge Norm zu erfüllen!

Bei EU-Zulassung wird vor allem Wert auf folgende Punkte gelegt:

  • Umgang mit dem Lebensmittel
  • gute Umsetzung Lebensmittelrecht
  • einwandfreier baulicher Zustand
  • Trennung rein & unrein
  • Hygieneschleusen an allen Eingängen
  • HACCP Konzept mit Gefahrenanalyse und einem laufenden Kontrollsystem
  • Einsatz HACCP – Beauftragter
  • Regelmäßige Schulungen und Betriebseinweisungen
  • Reinigung & Desinfektion
  • Schädlingsüberwachung
  • Mikrobiologische Prüfung
  • Rückverfolgbarkeit (d.h. Rückstellproben)
  • Notfallplan